Die zugesagte Unterlage fehlt noch, und du brauchst sie für eine Bewerbung. Trotzdem verschiebst du die Erinnerung. Du möchtest nicht lästig wirken oder einen ungünstigen Eindruck hinterlassen. Eine sachliche offene Aufgabe fühlt sich plötzlich wie eine persönliche Gefälligkeit an, um die du besonders vorsichtig und dankbar bitten müsstest.
Frühere Hierarchien wirken manchmal weiter, auch wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Vielleicht war die Beziehung angespannt, vielleicht bist du generell zurückhaltend bei eigenen Anliegen. Doch eine freundliche Nachfrage ist noch kein Drängen. Sie kann schlicht Informationen liefern, die für die weitere Bearbeitung und deine eigene Planung wichtig sind.
Du könntest kurz an die Zusage erinnern, deinen zeitlichen Bedarf nennen und nach dem Stand fragen. Bleibt etwas unklar, lässt sich gegebenenfalls sachkundige Unterstützung suchen. Du musst die Angelegenheit weder dramatisieren noch endlos still warten. Ein ehemaliges Arbeitsverhältnis darf auch bei offenen organisatorischen Punkten respektvoll und verbindlich abgeschlossen werden.